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Individuelle Gesundheitsleistungen

Nicht für alle Untersuchungen, die Sie sich wünschen, oder die ich Ihnen empfehle, werden die Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen. Wir sind als Ärzte vom Gesetzgeber verpflichtet, wirtschaftlich zu arbeiten, unsere Leistungen müssen ausreichend und zweckmäßig sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Ich möchte Ihnen diese Untersuchungen aber auch in Zukunft ermöglichen und biete Sie Ihnen als Wahlleistung an.

Was sind Wahlleistungen?

  • Leistungen, die nicht Bestandteil des Leistungskataloges Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung sind, sondern von Ihnen privat bezahlt werden müssen.

  • Leistungen, die trotzdem empfehlenswert und medizinisch sinnvoll sind.

 

Für diese individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) schließen wir einen Vertrag ab. Die Erbringung der Wahlleistung berechne ich privatärztlich mit einem Faktor nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und bitte Sie, das Honorar nach Abschluss der Untersuchung sofort in bar oder per EC-Cash zu begleichen.

Besprechen Sie Ihre Wahlleistung mit unserem Praxisteam! Wir beraten Sie gerne.

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